Einem schiffbaren Wasserweg wird nicht schon deswegen internationale Bedeutung zugesprochen, weil er Zonen oder eingeschlossene Gebietsteile durchfließt oder abgrenzt, die im Verhältnis zu den durchströmten Gebieten sehr geringe Ausdehnung und Bevölkerung aufweisen und abgetrennte Teile oder Niederlassungen bilden, die einem anderen Staate gehören als demjenigen, dem der betreffende Fluß in seiner ganzen schiffbaren Ausdehnung sonst gehört.
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