Soweit der territorial beteiligte Staat nicht Vertragsteil eines entgegenstehenden Abkommens ist oder sein wird, findet das Statut weder Anwendung auf Kriegsschiffe und Fahrzeuge des Polizei- und Aufsichtsdienstes noch im allgemeinen auf Fahrzeuge, die irgendwie der Ausübung der Staatsgewalt dienen.
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