BundesrechtInternationale VerträgePersonenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Ukraine)Anl. 1

Anl. 1zu Artikel 5, 6, 7 und 8 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

In Kraft seit 06. November 2002
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