Art. 12 Artikel 12 — Zusammenarbeit bei der Vorhersage, Verhütung und Milderung von Natur- und Technologischen Katastrophen
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Geschehen zu Wien, am 18. Juli 1992, in einer Urschrift in englischer Sprache, welche in den Archiven des italienischen Außenministeriums hinterlegt wird.
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