Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.
Eine Vertragspartei, die dieses Abkommen zu kündigen wünscht, teilt diese Entscheidung dem Depositar mit.
Die Kündigung wird sechs Monate nach Erhalt der Mitteilung durch den Depositar wirksam.
Der Depositar benachrichtigt die anderen Vertragsparteien von der Kündigung. Diese wird nur zwischen dem kündigenden Staat und den anderen Vertragsparteien wirksam.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise