BundesrechtInternationale VerträgeBeförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Lettland)Art. 11

Art. 11Inkrafttreten

In Kraft seit 01. Juli 1998
Up-to-date

Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der der Unterzeichnung folgt.

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