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Internationale Verträge
Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Belarus)
Art. 11
Art. 11 Inkrafttreten
In Kraft seit 22. Dezember 1999
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Art. 11 Inkrafttreten — Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Belarus)
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Diese Vereinbarung tritt mit Unterfertigung in Kraft.
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