Codara
Recht
Themen
Über uns
Bundesrecht
Internationale Verträge
Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Belarus)
Art. 11
Art. 11 Inkrafttreten
In Kraft seit 22. Dezember 1999
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
Art. 11 Inkrafttreten — Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Belarus)
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
Diese Vereinbarung tritt mit Unterfertigung in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden