An die Botschaft von Belize
Postfach 982
Franz Josefs-Kai 13/5/16
A-1011 Wien
GZ 19 24 01/0012e-IV.2/2002
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft von Belize seine Empfehlungen und beehrt sich, den Abschluss eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Belize über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut hat:
(Anm.: er folgen die Art. 1 bis 7)
Falls die Regierung von Belize mit Vorstehendem einverstanden ist, werden diese Note und die das Einverständnis der Regierung von Belize zum Ausdruck bringende Antwortnote ein Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Belize über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen bilden, welches am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsstaaten einander schriftlich auf diplomatischem Wege mitteilen, dass die entsprechenden innerstaatlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Abkommens erfüllt sind.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft von Belize die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 12. Juni 2002
Botschaft von Belize
Wien
No. 73/02
Die Botschaft von Belize entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten seine Empfehlungen und beehrt sich, den Empfang seiner Note GZ 19 24 01/0012e/IV.2/2002 vom 12. Juni 2002 zu bestätigen, welche wie folgt lautet:
„Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ... (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ... zu erneuern.“
Die Botschaft von Belize beehrt sich zu bestätigen, dass die Regierung von Belize mit den oben angeführten Bestimmungen sowie damit einverstanden ist, dass die Note des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen der Regierung von Belize und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen bilden, welches am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsstaaten einander schriftlich auf diplomatischem Wege mitteilen, dass die entsprechenden innerstaatlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Abkommens erfüllt sind.
Die Botschaft von Belize benützt diese Gelegenheit, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 12. Juni 2002
Keine Verweise gefunden
Rückverweise