BundesrechtInternationale VerträgeKündigung des Übereinkommens vom 5. Juli 1890 betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer Internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife samt einem DurchführungsregulativArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 17. März 2001
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