Die Unternehmer und die Fahrer von Fahrzeugen einer Vertragspartei sind verpflichtet, auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei die dort geltenden Vorschriften, insbesondere hinsichtlich des Verkehrs und der Beförderung auf der Straße sowie der Arbeitszeit und der maximalen Einsatzdauer eines Lenkers, einzuhalten.
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