(1) Die Vertragsparteien beauftragen die Eisenbahnunternehmen, die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verkürzung der Transportzeiten zwischen Wien und Budapest verstärkt fortzuführen und die Qualität des Verkehrsangebotes im Schienenverkehr rasch zu verbessern.
(2) Die Vertragsparteien wirken darauf hin, daß die Eisenbahnunternehmen und die Gesellschaften des Kombinierten Verkehrs im Rahmen ihrer Zuständigkeit die hiefür erforderlichen gesamtwirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen vorsehen, insbesondere hinsichtlich
a) der für eine höhere Geschwindigkeit geeigneten Linienführung,
b) der für eine höhere Geschwindigkeit und für eine größere Radsatzlast geeigneten Fahrweggestaltung,
c) der für eine höhere Geschwindigkeit geeigneten und einer größeren Leistungsfähigkeit entsprechenden Traktionsstromversorgung,
d) der für eine höhere Geschwindigkeit geeigneten und einer größeren Leistungsfähigkeit entsprechenden sicherungstechnischen Einrichtungen,
e) des Ausbaues bestimmter Bahnhöfe und Infrastrukturen,
f) der Errichtung eines flächendeckenden Terminalnetzes und die Erhöhung der Kapazität der bestehenden Terminals,
g) der koordinierten Beschaffung und Finanzierung einer ausreichenden Menge rollenden Materials (Waggons und Lokomotiven), um der Ausweitung der Eisenbahnkapazitäten Rechnung zu tragen,
h) der Einrichtung eines zwischen den Eisenbahnunternehmen kompatiblen, EDV-gestützten Güterinformationssystems,
i) der Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um die Vertrauensübernahme von Güterwagen im Schienengüterverkehr zwischen Österreich und Ungarn einzuführen,
j) der Entwicklung nachfrageadäquater Angebote für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für die Beförderung temperaturabhängiger Güter.
(3) Die Vertragsparteien werden auch dafür Sorge tragen, daß die durch die Eisenbahnunternehmen und die Gesellschaften des Kombinierten Verkehrs angebotenen Verkehrsleistungen gemeinsam vermarktet werden.
(4) Hinsichtlich der Konkretisierung der Maßnahmen betreffend Punkt 2 werden nähere Details in einem Zusatzprotokoll festgelegt.
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