Diese Vereinbarung tritt am 1. Jänner 1994 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt das Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau der Republik Österreich und dem Verkehrs- und Postministerium der Ungarischen Volksrepublik über die internationale Güterbeförderung auf der Straße mit Lastkraftwagen vom 21. Dezember 1960 außer Kraft.
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