Wenn ein erhöhter Warenaustausch auch in Hinblick auf die zunehmende europäische Integration durch die Einhaltung der Regeln dieses Abkommens nicht abgewickelt werden kann und die Gemischte Kommission gemäß Artikel 15 kein Einvernehmen über eine Lösung dieses Problems erzielt, werden die Vertragsparteien unverzüglich Verhandlungen über eine Änderung oder Neufassung dieses Abkommens aufnehmen.
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