(1) Die Vertragsparteien kommen in Ausführung des Artikels 4 Ziffer 2 und 4 grundsätzlich überein, daß die Realisierung der nachstehend angeführten Maßnahmen stufenweise je nach der feststellbaren Verkehrsnachfrage verwirklicht wird, um den bestehenden und künftigen Eisenbahnkapazitäten Rechnung zu tragen, wobei auf die haushaltsrechtlichen und budgetären Möglichkeiten der Vertragsparteien sowie der betroffenen Bahnunternehmen Bedacht zu nehmen sein wird.
(2) In diesem Sinne werden die Vertragsparteien und Bahnunternehmen die nachstehend angeführten Maßnahmen verwirklichen.
Die Vertragsparteien kommen überein, daß die in der Absichtserklärung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und des Ministers für Verkehr, Telekommunikation und Wasserwesen der Republik Ungarn vom 7. Juni 1991 genannte Eisenbahnstrecke zwischen Wien Südbahnhof-Hegyeshalom-Budapest Süd auch für einen leistungsfähigen Güterverkehr ausgebaut wird. In diesem Sinne werden die Bahnunternehmen den Oberbau im Gesamtbereich für eine Radsatzlast von 22,5 Tonnen ausbauen (UIC-Streckenklasse D 4).
(1) Die österreichische Seite stellt ab Kraftwerk und/oder Umformwerk eine Stromversorgung von 27 GWh/a (Gigawattstunden/Jahr) bereit. Sollte sich im Zuge der Verkehrsnachfrage ein verstärkter Energiebedarf ergeben, wird die österreichische Seite alle Maßnahmen ergreifen, um diesen Energiebedarf ausreichend zu decken.
(2) Auf der Strecke Hegyeshalom-Budapest steht gegenwärtig eine Stromversorgung von 50 GWh/a zur Verfügung. Damit kann der Energiebedarf bei normalen Verhältnissen ausreichend gedeckt werden. Die Leistung der Unterwerke soll im Zuge des Ausbaus dieser Strecke von 6 × 6 MVA (Megavoltamper) auf 6 × 12 MVA verdoppelt werden.
Die beiden Bahnunternehmen werden die sicherungstechnischen Anlagen und Einrichtungen auf der Eisenbahnstrecke Wien-Hegyeshalom-Budapest entsprechend der gegenwärtigen und künftigen Ausweitung der Eisenbahnkapazitäten modernisieren und ausbauen.
Die Vertragsparteien beauftragen die Bahnunternehmen im Sinne der Zielsetzungen dieses Abkommens, bis März 1994 ein gemeinsames Ausbaukonzept zu erarbeiten und dieses bis spätestens Juni 1994 zu konkretisieren. Dabei ist von der gemeinsamen Zielsetzung einer Fahrzeit von zwei Stunden zwischen Wien und Budapest für die schnellsten Züge auszugehen.
Die Bahnunternehmungen sind im Begriff ein eigenes Transportinformationssystem für den Güterverkehr zu installieren und sind bestrebt, die uneingeschränkte Kompatibilität der Systeme, die für eine effiziente Administration eine wesentliche Voraussetzung darstellt, sicherzustellen.
Im Rahmen der stufenweisen Einführung der technischen Vertrauensübernahme von Güterwagen werden die Bahnunternehmungen alle Maßnahmen treffen, um die Vertrauensübernahme möglichst rasch einzuführen. Für spezielle Ganzzüge (Blockzüge) ist die Vertrauensübernahme bis Mitte 1994 zu realisieren.
(1) Bei Erstellung von Angeboten im Gefahrgutbereich werden die Bahnunternehmen besonderes Augenmerk – wegen der großen Beförderungsmenge – den Gefahrgütern der Klasse 2 „Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase“ und der Klasse 3 „Entzündbare, flüssige Stoffe“ widmen.
(2) Die Bahnunternehmen kommen überein, kombinierte Techniken auch im Gefahrguttransport, wie beispielsweise kubische Tankcontainer (KTC), zu fördern. Die Bahnunternehmen werden mit den Privatwageneinstellern auf dem Gebiet der Weiterentwicklung von hochspezialisierten Wagen für Gefahrguttransporte verstärkt zusammenarbeiten.
(3) Die Österreichischen Bundesbahnen verfügen über eigene hochspezialisierte Transportberater für Gefahrgut, die auf Wunsch der ungarischen Bahnunternehmen auch ungarische Gefahrgutversender beraten werden.
Die Österreichischen Bundesbahnen beteiligen sich an der Erarbeitung internationaler Strategien zur gemeinsamen Vermarktung der angebotenen Verkehrsleistungen. Hierbei wird unter anderem der Angebotsverband Österreich-Ungarn als Instrument zur Verbesserung der Vermarktung dienen.
GESCHEHEN zu Wien am 17. August 1993 in zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
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