BundesrechtInternationale VerträgeVereinbarung zwischen Österreich und der Slowakei über die grenzüberschreitende Beförderung von GüternArt. 1

Art. 1Artikel 1

In Kraft seit 03. April 2001
Up-to-date

(1) Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr (bilateraler Verkehr, Transitverkehr und Drittlandverkehr) zwischen Österreich und der Slowakei.

(2) Die Vereinbarung bezieht sich

aus der Sicht der Verkehrsträger – auf den grenzüberschreitenden

Kombinierten Verkehr Schiene – Straße,

Kombinierten Verkehr Binnenschiff – Straße,

Verkehr mit Lastfahrzeugen auf der Straße, wie diese im Artikel 2 Z 2 definiert sind,

aus der Sicht der Verkehrsarten: auf den grenzüberschreitenden

gewerbsmäßigen Verkehr, einschließlich des Verkehrs mit leeren Lastfahrzeugen,

Werkverkehr, einschließlich des Werkverkehrs mit leeren Lastfahrzeugen,

sowie auf den Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr in einem der beiden Vertragsstaaten.

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