Art. 6 Stand der Technik der Busse — Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
Die im Fahrzeugbericht anzugebenden technischen Anforderungen im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 werden von den Vertragsparteien in einem gesonderten Protokoll zu diesem Abkommen festgelegt.