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Internationale Verträge
Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
Art. 12
Art. 12 Inkrafttreten
In Kraft seit 18. Mai 2000
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Art. 12 Inkrafttreten — Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
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Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
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