Die Vertragsparteien stimmen überein, dem AGTC, dem TER-Projekt sowie dem AGC (hinsichtlich der Linienführung) Aufmerksamkeit zuzuwenden. In diesem Zusammenhang werden die Vertragsparteien eng zusammenarbeiten, um eine Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die beide Staaten betreffen, zu erreichen; dies unter Berücksichtigung der Transportwirtschaftlichkeit der diesbezüglichen Maßnahmen und der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
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