Anläßlich des Abschlusses des Nuklearinformationsabkommens hat der Vertreter des Schweizerischen Bundesrates dem Vertreter der Regierung der Republik Österreich den in der Anlage abgedruckten Text des Bundesamtes für Energie, der die schweizerische Praxis in der Frage der Parteistellung und Einsprachelegitimation von Personen in atomrechtlichen Verfahren darstellt, übergeben.
Im Lichte des Wunsches, die gutnachbarlichen Beziehungen weiterzuentwickeln, gehen beide Vertragsparteien davon aus, daß der Schweizerische Bundesrat die Regierung der Republik Österreich über jede Änderung der in der Anlage dargestellten Praxis informieren wird.
Bern, am 19. März 1999
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