BundesrechtInternationale VerträgeSoziale Sicherheit (IAEO)Art. 19

Art. 19Artikel 19

In Kraft seit 01. Dezember 2000
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Durch das Außerkrafttreten dieses Abkommens werden die auf Grund dieses Abkommens erworbenen Rechte nicht beeinträchtigt.

GESCHEHEN zu Wien, am 2. Dezember 1999 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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