Dieses Übereinkommen begründet Grundsätze und Vorschriften, die die Staatsangehörigkeit natürlicher Personen betreffen, und Vorschriften zur Regelung der Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit, nach denen sich das innerstaatliche Recht der Vertragsstaaten richten soll.
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