BundesrechtInternationale VerträgeGrenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Achenwald) (BRD)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. Oktober 1970
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Am Grenzübergang Achenwald werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.

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