BundesrechtInternationale VerträgeGrenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Lecknertal) (BRD)Art. 2

Art. 2

In Kraft seit 01. Oktober 1970
Up-to-date

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt

a) das von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützte Abfertigungsgebäude,

b) den das Abfertigungsgebäude umgebenden Amtsplatz.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden