Die Vertragsparteien unterstützen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung insbesondere durch
– den Austausch von Fachleuten
– die Weiterbildung von Fachleuten
– den Austausch von Dokumentationen und von Informationsmaterial gemäß den innerstaatlichen Rechtsvorschriften ihrer Staaten.
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