Die Vertragsparteien sind bestrebt, zur Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich der Kultur im Rahmen ihrer Möglichkeiten insbesondere zu ermutigen
– Gastspiele von Theatern, musikalischen und anderen künstlerischen Gruppen und Darstellern;
– den direkten Austausch zwischen Theatern, Museen, Künstlervereinigungen und anderen kulturellen Einrichtungen;
– die Durchführung von Ausstellungen;
– gegenseitige Besuche von Vertretern verschiedener Gebiete der Kultur zur Entwicklung der Zusammenarbeit und zum Erfahrungsaustausch;
– den Informationsaustausch über Festivals, Wettbewerbe, Konferenzen und andere in beiden Ländern durchgeführte Veranstaltungen;
– die Realisierung von Kontakten und den Austausch von Fachleuten sowie von Materialien im Bereich des Bibliothekswesens;
– die Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Buch- und Verlagswesens;
– Tätigkeiten im Zusammenhang mit Übersetzungen von Literatur, von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur;
– die Erweiterung direkter Kontakte und den Austausch von Fachleuten auf dem Gebiet des Filmwesens beider Länder;
– die Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich der Volkskultur;
– die Erweiterung direkter Kontakte zwischen Rundfunk- und Fernsehanstalten und der Entwicklung der Beziehungen auf dem Gebiet der Presse;
– die Entwicklung der Zusammenarbeit in den Bereichen des Denkmalschutzes und der Restaurierung von Kulturgütern.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise