Die Vertragsparteien werden die Entwicklung der Beziehungen der Jugendlichen beider Länder, die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen, die sich mit Jugendproblemen beschäftigen, und die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften der Jugendarbeit sowie direkte Kontakte zwischen Jugendorganisationen und in deren Bereich tätigen regierungsunabhängigen Organisationen fördern.
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