(1) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Jede Seite kann es unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.
(3) Dieses Abkommen tritt außer Kraft, wenn der ständige Amtssitz der OPEC aus dem Gebiet der Republik Österreich verlegt wird.
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