Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens endet das am 26. März 1969 in Wien unterzeichnete Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Südafrika *) sowie dessen Anhang in seiner seit 1. September 1992 geltenden Fassung **).
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in Kapstadt, am 20. Februar 1995 in zweifacher Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 158/1969
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 608/1992
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