Aus Anlaß der Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschiffahrt haben sich die bevollmächtigten Vertreter beider Vertragsparteien in bezug auf eine etwaige Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Gemeinschaft auf die nachstehende, den Vertrag ergänzende Bestimmung geeinigt:
Sollten die Verhandlungen über einen Europäischen Wirtschaftsraum zu einer festen Einbindung Österreichs in den Europäischen Wirtschaftsraum führen, so haben im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und denjenigen eines etwaigen Vertrages über den Europäischen Wirtschaftsraum die Bestimmungen des letzteren Vertrages Vorrang.
Geschehen zu Den Haag am 26. September 1991 in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und niederländischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise