1. Die Österreichischen Bundesbahnen und die Italienischen Staatsbahnen vertiefen die im Abkommen vom 22. Oktober 1955 vorgesehene Zusammenarbeit, um das Volumen der Transitgüter weiter zu erhöhen.
2. Die beiden Vertragspartner wirken ferner darauf hin, daß von den Österreichischen Bundesbahnen und den Italienischen Staatsbahnen auch im technischen und betrieblichen Bereich Maßnahmen zur Förderung des Güterverkehrs über den Hafen von Triest getroffen werden.
3. Als besondere Förderungsmaßnahme für den Hafen von Triest ist Österreich bereit, im Zuge seiner Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für Straßengütertransporte ein eigenes Kontingent von Einzelbewilligungen für Triest einzuräumen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise