Art. 6 — Europäische Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT“
Gliederung
Rückverweise
a) Die EUTELSAT hat folgende Organe:
i) die Versammlung der Vertragsparteien;
ii) das Sekretariat unter Leitung des geschäftsführenden Sekretärs.
b) Jedes Organ handelt im Rahmen der Befugnisse, die ihm durch das Übereinkommen übertragen sind.
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