a) Die EUTELSAT besitzt Rechtspersönlichkeit.
b) Die EUTELSAT besitzt die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Erreichung ihrer Ziele erforderliche volle Rechtsfähigkeit und kann namentlich
i) Verträge schließen;
ii) bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, mieten, besitzen und darüber verfügen;
iii) Prozesspartei sein;
iv) Übereinkünfte mit Staaten oder internationalen Organisationen schließen.
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