BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der StraßeArt. 1

Art. 1Artikel 1

In Kraft seit 01. Dezember 1984
Up-to-date

Die Bestimmungen dieses Abkommens gelten für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen den beiden Staaten sowie im Transit über ihre Gebiete.

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