Art. 1 Artikel 1 — Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
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Die Bestimmungen dieses Abkommens gelten für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen den beiden Staaten sowie im Transit über ihre Gebiete.
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