1. „Österreich nimmt das dem Übereinkommen beigefügte Protokoll Nr. 1 über die dinglichen Rechte an Binnenschiffen an.“
2. „Österreich nimmt das dem Übereinkommen beigefügte Protokoll Nr. 2 über die Sicherungsbeschlagnahme und die Zwangsvollstreckung betreffend Binnenschiffe an.“
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