Fluggäste auf der Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines Vertragschließenden Teiles werden einer vereinfachten Form der Zoll- und einreisebehördlichen Kontrolle unterworfen. Gepäck und Fracht sind von Zollabgaben, Beschaugebühren sowie anderen staatlichen Gebühren und Abgaben befreit, sofern sie sich im direkten Transit befinden.
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