BundesrechtInternationale VerträgeGrenzübergang der Eisenbahnen (Ungarn)Art. 4

Art. 4Allgemeine Bestimmungen über den Anschluß- und Übergangsdienst auf den Anschlußgrenzstrecken und in den Übergangsbahnhöfen

In Kraft seit 01. August 1979
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