Für die Anwendung dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nicht etwas anderes erfordert,
a) bedeutet der Ausdruck „die Konvention“ das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegte Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt und schließt alle gemäß Artikel 90 dieser Konvention angenommenen Anhänge sowie alle Abänderungen der Anhänge oder der Konvention gemäß deren Artikel 90 und 94 ein;
b) bezeichnet der Ausdruck „Luftfahrtbehörden“ im Falle der Österreichischen Bundesregierung das Bundesministerium für Verkehr und/oder jede andere Behörde, die von Rechts wegen ermächtigt ist, die von den genannten Behörden derzeit ausgeübten Funktionen wahrzunehmen, und im Falle der Regierung der Republik Korea den Minister für Verkehr und/oder jede Person oder Stelle, die zur Wahrnehmung aller gegenwärtig von dem genannten Minister ausgeübten Funktionen oder ähnlicher Funktionen befugt ist;
c) bedeutet der Ausdruck „namhaft gemachtes Fluglinienunternehmen“ ein Fluglinienunternehmen, das von einem Vertragschließenden Teil im Einklang mit Artikel 3 des vorliegenden Abkommens durch schriftliche Notifikation dem anderen Vertragschließenden Teil für den Betrieb von Fluglinien auf den im Anhang festgelegten Flugstrecken namhaft gemacht worden ist;
d) bedeutet der Ausdruck „Hoheitsgebiet“ in bezug auf einen Vertragschließenden Teil die Landgebiete und daran angrenzenden Hoheitsgewässer unter der Souveränität, Suzeränität, Schutzherrschaft oder Treuhandverwaltung dieses Vertragschließenden Teiles;
e) besitzen die Ausdrücke „Fluglinie“, „internationale Fluglinie“, „Fluglinienunternehmen“ und „nichtgewerbliche Landung“ die ihnen in Artikel 96 der Konvention jeweils beigegebene Bedeutung; und
f) bedeutet der Ausdruck „Anhang“ den Anhang zu dem vorliegenden Abkommen oder die im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 14 des vorliegenden Abkommens abgeänderte Fassung.
Der Anhang bildet einen wesentlichen Bestandteil des vorliegenden Abkommens, und alle Hinweise auf das Abkommen beziehen sich ebenso auf den Anhang, außer es wird etwas anderes festgelegt.
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