Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift in Wien am 8. Mai 1979 in englischer Sprache.
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