Das vorliegende Abkommen und jeder Notenwechsel gemäß Artikel 14 wird bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registriert. Das vorliegende Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die unterfertigten Bevollmächtigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen am 8. August 1978 zu Singapur in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
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