Der Generalsekretär der Vereinten Nationen unterrichtet alle zur Seeschiffahrts-Konferenz der Vereinten Nationen eingeladenen sowie diejenigen anderen Staaten, die Mitglieder geworden sind, von dem Zeitpunkt, zu dem jeder Staat Vertragspartei dieses Übereinkommens wird, sowie vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens.
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