Der Generalsekretär und das Personal dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von einer Regierung oder von einer Behörde außerhalb der Organisation Weisungen weder erbitten noch entgegennehmen. Sie haben jede Handlung zu vermeiden, die mit ihrer Stellung als internationale Bedienstete unvereinbar ist. Jedes Mitglied verpflichtet sich seinerseits, den ausschließlich internationalen Charakter der Verantwortung des Generalsekretärs und des Personals zu achten und nicht zu versuchen, sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden