Der Ausschuß für den Schutz der Meeresumwelt unterbreitet dem Rat
a) von ihm ausgearbeitete Vorschläge für Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und für Änderungen dieser Vorschriften;
b) von ihm ausgearbeitete Empfehlungen und Richtlinien;
c) einen Bericht über seine Arbeit seit der letzten Tagung des Rates.
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