Der Schiffssicherheitsausschuß unterbreitet dem Rat
a) von ihm ausgearbeitete Vorschläge betreffend Sicherheitsvorschriften oder die Änderung von Sicherheitsvorschriften;
b) von ihm ausgearbeitete Empfehlungen und Richtlinien;
c) einen Bericht über seine seit der letzten Tagung des Rates geleistete Arbeit.
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