Zwischen den Tagungen der Versammlung nimmt der Rat alle Aufgaben der Organisation wahr, mit Ausnahme der in Artikel 15 Buchstabe i bezeichneten Abgabe von Empfehlungen. Insbesondere koordiniert der Rat die Tätigkeit der Organe der Organisation und kann die für die wirksame Arbeit der Organisation unbedingt erforderlichen Änderungen des Arbeitsprogramms vornehmen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise