Jede Meinungsverschiedenheit über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens oder seines Anhangs wird durch unmittelbare Verhandlungen zwischen den Luftfahrtbehörden der beiden Vertragschließenden Teile geregelt. Können sich die genannten Behörden nicht einigen, wird die Meinungsverschiedenheit auf diplomatischem Weg geregelt.
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