a) Unter Berücksichtigung der Errichtung des Unternehmens besteht der Hauptzweck der ITSO darin, durch das Übereinkommen über Öffentliche Dienste sicherzustellen, dass das Unternehmen auf kommerzieller Basis internationale öffentliche Telekommunikationsdienste bereitstellt, um die Einhaltung der Kernprinzipien zu gewährleisten.
b) Die Kernprinzipien sind:
i) die weltweite Anschlussfähigkeit und Abdeckung aufrechtzuerhalten;
ii) die LCO-Nutznießer des Unternehmens zu versorgen; und
iii) nichtdiskriminierenden Zugang zum System des Unternehmens zu gewähren.
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