Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in Valetta, am 6. Juni 1973 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind.
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