Österreichische Unternehmer, die im grenzüberschreitenden Verkehr auf der Straße Beförderungen von Gütern mit in Österreich zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhängern) in Griechenland durchführen, sind von der griechischen Kraftfahrzeugsteuer (TELI KIKLOFORIAS) sowie der Parksteuer (TELI STATHMEFSEOS) befreit, wenn der Aufenthalt auf griechischem Gebiet einen Monat nach jedem Grenzübertritt nicht überschreitet.
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