Berührt der Ersatz eines durch ein Kraftfahrzeug verursachten Schadens sowohl die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge als auch die Regelung der sozialen Sicherheit, so bestimmen sich die Rechte der geschädigten Person und die Rechtsbeziehungen zwischen Pflichtversicherung und sozialer Sicherheit nach dem innerstaatlichen
Recht.
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