Zur Feststellung dieser Farbmerkmale ist eine Lichtquelle der Farbtemperatur von 2854° K entsprechend Normlicht-art A der Internationalen Beleuchtungskommission (CIE) zu verwenden.
________________
*) Gelb im Sinne des Artikels 15, Absatz 2 des Abkommens über den Straßenverkehr von 1949.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden